Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der MSC Rohr im Gebirge, Gegend 115, 2663 Rohr im Gebirge (ZVR 1765661640), dieser im Folgenden kurz „der Veranstalter“ genannt, stellt gegen Entgelt eine Anlage zum Zwecke des Befahrens mit Motorrädern zur Verfügung. Die Anlage ist durch Markierungen und Abgrenzungen gekennzeichnet. Dem mit dem Nutzer der Strecke eingegangen Vertrag liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Entgelt
Durch die verbindliche Anmeldung, sei es auf elektronischem Wege über die Homepage, E-Mail, oder Ähnlichem, sei es im persönlichen Wege, verpflichtet sich der Nutzer zur Bezahlung des genannten Entgeltes. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, als das in der Anmeldung genannte Entgelt tatsächlich an den Veranstalter bezahlt wird. Das Entgelt wird spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zur Zahlung fällig. Für den Fall, als es dem Nutzer aus welchem Grunde auch immer nicht möglich ist, am gebuchten Termin teilzunehmen, verfällt das Entgelt, sodass dieser keinen Anspruch auf Rückzahlung desselben hat. Das Entgelt verfällt auch in dem Falle, als die Nutzung der Anlage zu dem gebuchten Termin aus Gründen höherer Gewalt, dies insbesondere durch Wettereinflüsse, die zu einem erhöhten Risiko bei Nutzung der Anlage führen oder aber Unbrauchbarkeit der Anlage in Folge von Witterungseinflüssen nicht möglich ist oder aber abgebrochen werden muss. Die Entscheidung, ob Witterungseinflüsse vorliegen, die zu einem erhöhten Risiko bei Nutzung der Anlage führen, obliegt ausschließlich dem Veranstalter, sodass der Nutzer diesbezüglich kein Widerspruchs- oder Einspruchsrecht hat. Das durch den Nutzer bezahlte Nenngeld wird nach Beendigung des gebuchten Termines durch den Veranstalter nicht automatisch an den Nutzer refundiert, sondern vielmehr auf einen Folgetermin gutgeschrieben. Ausschließlich auf ausdrückliche Anordnung des Nutzers, den Nennbetrag zurückzubezahlen, hat der Veranstalter diesen Betrag abzüglich einer Manipulationsgebühr von € 5,00 an den Nutzer zu bezahlen.
Sicherheitsvorkehrungen
Minderjährige Nutzer (sohin Personen unter 18) sind nur unter der Voraussetzung zur Nutzung der Anlage berechtigt, als eine obsorgeberechtigte Person der Nutzung durch Unterfertigung dieser AGBs zustimmt. Im Zweifel des Veranstalters ist die Obsorgeberechtigung gesondert nachzuweisen. Minderjährige Nutzer sind verpflichtet, diesen Umstand dem Veranstalter mitzuteilen. Eine Überprüfungspflicht des Alters des Nutzers durch den Veranstalter besteht nicht. Die Nutzung der Anlage ist ausschließlich mit betriebssicheren Motorrädern zugelassen, die eine maximale Lautstärke von 98 dB nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus hat der Nutzer bei Nutzung der Anlage dem Stand der Technik entsprechende Schutzkleidung und Schutzausrüstung zu verwenden. Die Nutzung der Anlage ist in alkoholisiertem Zustand oder aber in einem Zustand, der das Reaktionsvermögen beeinflusst, nicht zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Nutzer in dem Falle, als eine der oben angeführten Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, die Benutzung der Anlage bei gleichzeitigem Verfall des Entgeltes zu untersagen. In dem Falle, als ein Nutzer die Anlage trotz Vorliegens einer der oben angeführten Umstände benützt, haftet dieser dem Veranstalter für sämtliche in weiterer Folge dem Veranstalter entstandenen Schäden, sei dies an der Anlage selbst, sei dies aufgrund einer erforderlichen Unterbrechung der Nutzung.
Haftungsausschluss
Dem Nutzer ist bekannt, dass die Nutzung der Anlage, insbesondere im Falle eines Fahrfehlers, mit einer Beschädigung des Motorrades als auch einer Verletzung am Körper einhergehen kann. Der Nutzer verzichtet gegenüber dem Veranstalter auf die Geltendmachung welcher Ansprüche auch immer, sei dies aufgrund einer Beschädigung seines Fahrzeuges oder der Ausrüstung bei Nutzung der Anlage selbst, sei dies eine Verletzung des Körpers bei Nutzung der Anlage, sei dies eine Beschädigung oder Verletzung durch einen anderen Teilnehmer. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Teilnehmern bleibt dem Nutzer vorbehalten. Dem Nutzer ist weiters bekannt, dass die Anlage während des laufenden Betriebes, sohin ab dem Beginn eines ausgeschriebenen Termines, nicht überprüft wird und auch nicht überprüft werden kann, sodass der Veranstalter für Veränderungen der Anlage während des laufenden Betriebes, insbesondere der Sanierung und im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen, nicht haftet. Der Nutzer erklärt, dass er über die notwendigen Fähigkeiten und körperlichen Voraussetzungen verfügt, um an der gegenständlichen Veranstaltung teilzunehmen, zumal dem Veranstalter eine Überprüfung des fahrtechnischen Vermögens des Nutzers nicht möglich ist.
Haftung des Nutzers
Für den Fall, als der Nutzer die markierte Strecke verlassen sollte, sei es vorsätzlich, sei es fahrlässig, haftet diese dem Veranstalter für sämtliche hierdurch entstandene Schäden am Gelände selbst, darüber hinaus auch für die Kosten einer allfällig erforderlichen Bergung. Für den Fall, als der Nutzer auf der Anlage selbst einen technischen Defekt erleiden sollte oder aber in Folge eines Unfalles das Fahrzeug oder aber der Nutzer selbst geborgen werden muss, haftet dieser dem Veranstalter für die Kosten dieser erforderlichen Arbeiten.
Datenschutz
Der Nutzer wird darüber hinaus dahingehend aufgeklärt und informiert, dass sämtliche durch ihn zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, durch den Veranstalter zum Zwecke der Durchführung der Vertragsverhältnisses verarbeitet werden, dies insbesondere zwecks Durchführung der Abrechnung einschließlich Rechnungslegung, allfälliger Mahnung, allenfalls erforderlicher weiterer Schritte für die Erfüllung gesetzlicher Dokumentations-. und Übermittlungspflichten sowie zwecks Information und Weitergabe an Dienstleister wie z.B. Zahlungsdienstleister. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Verein. Der Nutzer stimmt zu, dass der Veranstalter die verarbeiteten Daten zum Zwecke der Übermittlung von diversem Information- und Werbematerial verwendet. Darüber hinaus wird der Nutzer dahingehend informiert, dass er ein Recht auf Auskunft und Berichtigung betreffend seine verarbeiteten Daten hat, er darüber hinaus berechtigt ist, die Löschung seiner personenbezogenen Daten dann zu begehren, wenn sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Veranstalters abgelaufen sind. Weiters besteht das Recht auf Einschränkung, Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit. Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.